Unser Elternbeirat der Grundschule Kirchzarten

Der Elternbeirat bei der Arbeit:

 

 

Elternbeiratsvorsitzende:

Frau Auracher (rechts auf dem Bild)

Stellvertreterin:

Frau Hall (links auf dem Bild)

Mitglieder der Schulkonferenz:

  • Dorothea Wetzel (Vertreterin: Fr. Caroline Birkenmeier)
  • Claudia Scheyinck (Vertreterin: Fr. Heike Brück)
  • Daniela Reichel (Vertreterin: Fr. Julia Drescher)

Aufgaben:

Grundlage für die Ausgestaltung der Elternvertretung in Baden-Württemberg ist das baden-württembergische Schulgesetz.[1] Auf Schulklassenebene ist für jedes Schulhalbjahr eine Versammlung der Klassenpflegschaft vorgeschrieben, der neben den Eltern der Klasse auch die in der Klasse unterrichtenden Lehrer angehören.[2] Die Eltern wählen aus ihrer Mitte einen Klassenelternvertreter und einen Stellvertreter. Der Klassenelternvertreter kann auch unterjährig Sitzungen der Klassenpflegschaft einberufen und hat die Aufgabe, diese zu leiten.

Die gewählten Klassenelternvertreter und Stellvertreter bilden den Elternbeirat. Verpflichtend vorgeschrieben sind mindestens zwei Sitzung des Elternbeirates pro Schuljahr.[3] Der Elternbeirat wählt aus seiner Mitte den Elternbeiratsvorsitzenden und im Regelfall zwei weitere Vertreter für die Schulkonferenz. Der Elternbeiratsvorsitzende kann auch unterjährig Sitzungen des Elternbeirats einberufen und leitet diese.

Die Elternbeiratsvorsitzenden der Schulen eines Schulträgers bilden den Gesamtelternbeirat. Vertreter der verschiedenen Schularten und Regierungsbezirke bilden den Landeselternbeirat.

(Quelle: Wikipedia)